Telefon: 06051 709-0
Zuständig für:
Telefon: 06051 / 709-171
Zuständig für:
Die Abfuhrunternehmen beginnen um 6:00 Uhr mit der Entleerung der Müllgefäße bzw. Einsammlung der Wert- und Abfallstoffe. Bitte stellen Sie die Behälter bzw. Abfälle rechtzeitig bereit.
Zentrale: 06051 709-0
Frau Puggioni: 06051 709-171
Steueramt: 06051 709-141 (Bestellung von Restmüll-, Bio-, Papiertonne)
E-Mail: steueramt@linsengericht.de
Internet: www.linsengericht.de
Zentrale: 0800 07 85 600 (Bestellung von Gelber Tonne / Reklamationen)
Kompostierungsanlage Lieblos:
06051 1 20 40
Kompostierungsanlage Langenselbold:
06184 9272-48 oder -49
Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer:
06051 8898-0
Abfallberatung des Main-Kinzig-Kreises:
Herr Hahn: 06051 8898-215
Öffnungszeiten Abfallwirtschaftszentrum:
Montag bis Freitag 7:30 bis 12:00 Uhr - 12:30 bis 16:00 Uhr
Samstag 7:30 bis 12:30 Uhr
Servicenummer Elektro-Großgeräte und Kühlgeräte:
06051 971 033 333
Servicenummer Sperrmüll:
06051 709-700
Für Kinder im Alter bis zu drei Jahren und für pflegebedürftige Personen stehen „Windelsäcke“ zur Verfügung. Abholen können Sie die Säcke an der Zentrale im Rathaus.
Trockenbatterien und Knopfzellen enthalten umweltgefährdende Stoffe, z. B. Quecksilber, Blei und Cadmium. Verbrauchte Batterien können beim Neukauf zurückgegeben werden.
Zusätzlich gibt es in Linsengericht noch folgende Sammelstellen für Trockenbatterien und Knopfzellen:
Aldi-Markt, Am Sandacker 3, Ortsteil Altenhaßlau
Tegut-Markt, Kleinbahnweg 3, Ortsteil Altenhaßlau
Rewe-Markt, Am Sandacker 1, Ortsteil Altenhaßlau
Kleinmengen von Bauschutt (max. 500l), die an der Deponie Hailer angeliefert werden, erstattet die Gemeinde Linsengericht grundsätzlich an die Linsengerichter Bürger:innen. Bitte beim Ausfüllen des Anlieferungsscheines darauf hinweisen!
Gegen Einreichung des Anlieferungsscheines mit Gebührenbescheid und Quittung werden maximal 12,00 Euro pro Anlieferung erstattet. Bitte beachten Sie, dass Sie ein halbes Jahr ab Ausstellungsdatum der Quittung, Ihren Anspruch auf Erstattung bei der Gemeinde Linsengericht geltend machen. Danach erlischt der Anspruch automatisch.
Zu Bauschutt zählen: Mauerwerk (Bims-. Ziegel-, und Backsteine), Dachziegel, Beton- und Mörtelreste, Fliesen, Keramik (Wasch- und Toilettenbecken).
Nicht angenommen werden: Faserbeton („Eternitplatten“, Blumenkästen), Dämmstoffe, Rigipsplatten und „Sauerkrautplatten“.
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer
06051 709-700.
Pro Quartal werden maximal 3 m³ Sperrmüll kostenfrei an der Grundstücksgrenze geholt. Es werden nur sperrige Gegenstände des Haushaltes mitgenommen, die aufgrund ihrer Abmessungen nicht in die Restmülltonne bzw. in den Müllsack passen.
Ausgeschlossen sind:
kesseldruckimprägniertes Holz, Gartenzäune, Fenster, Gehölzschnitt, Baumwurzeln, Metall, Styropor, Bauschutt, Baumaterial, Leuchtstoffröhren, Kühlgeräte, Sonderabfälle, Autoteile (auch Reifen), Glas, Fernseher, PC-Monitore, Elektroklein- und Elektrogroßgeräte, mit Abfall gefüllte Säcke, Kartons und Kisten.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Sperrmüll direkt an der Deponie Hailer anzuliefern.
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